Erbrecht bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Erbrecht bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind Eheleuten im Erbrecht und Familienrecht weitgehend gleichgestellt. Für sie gilt die gleiche gesetzliche Erbfolge wie bei Ehepartnern und sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Auch die Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft läuft im Prinzip wie eine Scheidung von Ehepartnern ab.

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