Online-Beratung
Die Ehescheidung per "Mausklick" ist immer noch Zukunftsmusik. Für die Ehescheidung ist in der Regel die persönliche Anhörung der Eheleute vor dem Familiengericht erforderlich (§ 128 FamFG). Allerdings lässt sich der Kontakt zum Anwalt über Email, Telefon und Internet gestalten, sodass Beratungstermine vor Ort entfallen (Online-Beratung).
Eine Online-Beratung bietet sich in nur sehr einfach gelagerten Fällen an. Beide Eheleute müssen mit der Scheidung einverstanden und Unterhaltsansprüche geklärt sein.
Ablauf der Online-Beratung:
1. Fragebogen
2. Informationen zum Ablauf der Scheidung
Wir setzten uns nach Zustellung des Fragebogens per Email oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung und beantworten Ihre Fragen zur Ehescheidung.
3. Übersendung Heiratsurkunde bzw Familienstammbuch und Vollmacht
Sie übersenden uns Heiratsurkunde, ggf. das Familienstammbuch sowie Vollmachtserteilung im Original.
4. Einreichung des Scheidungsantrags
Wir reichen sodann Antrag auf Ehescheidung ein bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht.
5. Termin zur Ehescheidung
In der Regel setzt das Familiengericht innerhalb von 2-9 Monaten nach Einreichung des Ehescheidungsantrags Termin zur Ehescheidung fest.