
Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „vermitteln“.
Im Grundsatz können Konflikte jeder Art im Rahmen einer Mediation gelöst werden. Bedingung ist jedoch, dass die Konfliktparteien freiwillig an der Mediation mitwirken. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien dabei, eine eigene Problemlösung zu erarbeiten, die individuellen Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Die Mediation stellt eine echte Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung dar und bietet viele Vorteile: Die Mediation findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (Gerichtliche Verfahren sind hingegen grundsätzlich öffentlich). Die Kosten sind in der Regel erheblich geringer. Die Dauer des Mediationsverfahrens ist meist kürzer als der Streit vor Gericht. Das Wesentliche ist jedoch, dass die Konflikte durch die Mediation einvernehmlich und nicht streitig gelöst werden. Die Konfliktparteien sind anschließend versöhnt und nicht durch ein Urteil voneinander getrennt.
Wichtiges zur Mediation
Ablauf der Mediation_01
Im Mediationsverfahren wird zunächst der Gegenstand des Konfliktes / der Auseinadersetzung konkretisiert. Sodann werden die hinter den jeweiligen Positionen stehenden Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien herausgestellt. Auf dieser Grundlage werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die die Interessen und Bedürfnisse aller Konfliktbeteiligten berücksichtigen. Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung fixiert.
Die Vereinbarung ist ein Vertrag und entfaltet für die Vertragsschließenden rechtliche Bindungswirkung, d. h. der Konflikt wird rechtlich wirksam und nachhaltig gelöst.
Der Mediator ist neutral und allparteilich. Er vertritt die Interessen aller Beteiligten und hilft ihnen, eine eigene Lösung zu entwickeln. Gerade darin liegen das Geheimnis und die Erfolgschance der Mediation: nicht der Mediator, sondern die Parteien selbst entwickeln lediglich mit Hilfe des Mediators eine Lösung, die sich an ihren Interessen und Bedürfnissen orientiert.
Der Begriff „Mediator“ ist nicht rechtlich geschützt, d. h. jeder, bis auf Rechtsanwälte, kann sich Mediator nennen. Nur Rechtsanwälte müssen über besondere Erfahrungen, die sie durch eine spezielle Ausbildung nachweisen, verfügen, um sich Mediator nennen zu dürfen. Hierdurch ist ein nachhaltiges Qualitätsmanagement gewährleistet.
Die Dauer des Verfahrens ist immer abhängig vom Konfliktgegenstand. Kleinere Streitigkeiten können oft in einer Sitzung von bis zu 90 Minuten beigelegt werden. Eine umfassende familien- oder erbrechtliche Auseinandersetzug kann bis zu 8 Sitzungen à 90 Minuten erfordern. Der Mediator wird Ihnen in vielen Fällen seine Einschätzung zur wahrscheinlichen Dauer mitteilen können.
Kosten der Mediation_02
Mediation im Erbrecht_03
Das Erberecht mit seinen komplizierten gesetzlichen Regelungen bietet einen fruchtbaren Boden für anhaltende Streitigkeiten unter Erben oder solchen, die es werden wollen.
Im Erberecht kann daher eine frühzeitige Regelung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, sinnvoll sein und späteren Streit verhindern.
Schon vor dem Eintritt des Erbfalles, also bevor der Erblasser stirbt, kann er mit allen in Betracht kommenden Erben oder Vermächtnisnehmern eine ausgeglichene Verteilung des Nachlasses vornehmen. So können bereits vor dem Erbfall die Weichen dafür gestellt werden, dass es nach dem Erbfall nicht zu kostenträchtigen Auseinandersetzungen in der Familie kommt. Insbesondere wenn Betriebs- oder Immobilienvermögen der Familie erhalten bleiben soll, ist eine weitsichtige Regelung zu empfehlen.
Nach dem Erbfall entsteht in einigen Fällen auch bei noch so gut gemeinten Testamenten Streit über die Aufteilung des Nachlasses. Mit dem Wert des Nachlasses steigen auch die Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreites. Bevor ein Streit eskaliert und zum Abbruch der Kommunikation führt, sollte daher eine einvernehmliche Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses nicht unversucht bleiben. Da genauso wie im Familienrecht auch im Erbrecht die jeweiligen Positionen der Kontrahenten emotional belastet sind bietet nicht nur die Aussicht auf ein Vermögen Anlass zum Streit, sondern es wird auch mit Vorliebe um Gegenstände gestritten, die bestenfalls einen sentimentalen Wert haben. Die Kosten eines solchen Streites stehen dann in keinem Verhältnis mehr zu dem Streitgegenstand.
Mediation im Familienrecht_04
Nach einer Trennung, spätestens nach einer Scheidung sind einige Angelegenheiten zu regeln. Im Interesse des Kindeswohls muss ein regelmäßiger Umgang der Kinder mit beiden Eltern gewährleistet werden. Es sind ggf. Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts, oder der Aufteilung des Hausrates zu klären. Gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Verbindlichkeiten müssen auseinandergesetzt werden. Ist Vermögen, insbesondere Betriebsvermögen vorhanden stellt sich die Frage, wie es zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird.
Gerade im Bereich der Vermögensauseinandersetzung geht es häufig um relativ hohe Werte, wodurch die Kosten eines Rechtsstreits ebenfalls schnell in die Höhe gehen. Ein nicht unwesentlicher Teil dessen, worum gestritten wird, wird dabei allein für die Kosten des Rechtsstreits verbraucht. Solange sich die Ehegatten darüber einig sind, dass sie ein gemeinsames Interesse daran haben, Kosten zu sparen und solange sie bereit sind, freiwillig an einer Auseinandersetzungsmediation mitzuwirken, sollten sie die Chance dieses Verfahrens nicht ungenutzt lassen.
Eine einvernehmliche Auseinandersetzung bietet sich auch in den Fällen an, in denen während der Ehe Betriebsvermögen aufgebaut wurde. Häufig ist der Unternehmenswert höher als an liquiden Mitteln vorhanden ist. Bei einem nach dem Gesetz vorgesehenen Zugewinnausgleich droht daher in vielen Fällen die Zerschlagung des Betriebs. Im Ergebnis kann keiner der Ehegatten an zukünftigen Gewinnen des Unternehmens partizipieren. Das Mediationsverfahren bietet die Chance, das Unternehmen einerseits zu erhalten und andererseits beide Ehegatten an dem Erfolg zu beteiligen.
Mediation setzt Freiwilligkeit der Teilnahme der Konfliktparteien voraus. Wenn der Streit erst mal eskaliert, sind die Wege in eine einvernehmliche Konfliktlösung häufig verschlossen. Mediation kann daher schon sehr viel früher ansetzen. Nach einer Krise oder einer Trennung besteht immer die Möglichkeit des Streites oder des Konfliktes, so dass es ratsam sein kann, für diese Situation einen Verhaltenskodex mediativ zu entwickeln, der eine Ausweitung des Streites bis zum Abbruch der Kommunikation verhindert.
Letztendlich geht es bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern immer darum, eine Trennung und Auseinandersetzung nicht zum Nachteil der Kinder auszutragen.
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